Immobilien-ABC: Buchstabe E

Effektivzins
Preis für die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind.

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Eigenkapital
Eigenkapital ist der wichtigste Bestandteil für Ihr Bauvorhaben. Zu Ihrem Eigenkapital gehören in erster Linie Guthaben oder Barvermögen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Bank oder Sparkasse müssen Sie eine Übersicht Ihres Eigenkapitals zusammenstellen.

Eigenkapital: das sind Barmittel und Guthaben auf Sparkonten, Sparbriefe, Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds, Guthaben aus Bausparverträgen, einschl. Prämien und Zinsen, in Kürze fällige Lebensversicherungen, ein unbelastetes Grundstück, das Sie bebauen können, unbelasteter Grundbesitz, den Sie verkaufen können, ausstehende Geldforderungen, mit deren Rückzahlung Sie rechnen können, vorgezogene Erbauszahlungen oder Schenkungen, zinslose oder zinsgünstige Darlehen von Verwandten oder Ihrem Arbeitgeber.

Neben dem Eigenkapital existiert noch der Eigenkapitalersatz. Als Eigenkapitalersatz gelten Eigenleistungen, die Sie beim Bau Ihres Eigenheims erbringen können. Um sie mit einem entsprechenden geldwerten Beitrag zum Eigenkapital zu berücksichtigen, sollten Sie sich von Ihrem Architekten oder Baupartner eine Bestätigung über die von Ihnen zu erbringenden Leistungen erstellen lassen.

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Eigentumswohnung
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes ( WEG ) die Möglichkeit, an einer innerhalb eines Gebäudes befindlichen Wohnung zugunsten Dritter Wohnungseigentum einzuräumen. Auf diese Weise entstehen Eigentumswohnungen.

Der Erwerber einer Eigentumswohnung erwirbt einen Teil des Hauses und einen Teil des Grundstücks. Insoweit muss rechtlich zwischen dem Miteigentumsanteil an dem Grundstück und dem Eigentum an der Wohnung, dem sogenannten Sondereigentum, unterschieden werden.

Nach § 1 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes ( WEG ) versteht man unter dem Begriff Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

Demgegenüber ist Teileigentum gemäß § 1 Absatz 3 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Wohnung in Verbindung mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

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Eigentümerversammlung
In der Eigentümerversammlung wird über den Gebrauch des Sonder- und Gemeinschaftseigentums von Eigentumswohnungen und über deren Verwaltung entschieden. Beschlüsse, die gegen das Wohnungseigentumsgesetz oder die Gemeinschaftsordnung verstoßen, können innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung vor dem zuständigen Amtsgericht angefochten werden.

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Einheitswert
Ein vom Finanzamt festgesetzter steuerlicher Richtwert für Grundstücke und Gebäude, auf dessen Basis u. a. die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer ermittelt werden.

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Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung versichert Schäden durch Naturereignisse. Dazu zählen z.B. Erdsenkungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck. Eine Elementarschadenversicherung, die im übrigen auch erweiterte Elementarschadenversicherung genannt wird, gilt als eine Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Jedoch nicht in jeder Region kann eine Elementarschadenversicherung abschlossen werden, da z.B. in Gebirgsregionen die Gefahr von Schäden durch Ereignisse der o. g. Art sehr groß ist.

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Erhaltungsaufwand
Zum Erhaltungsaufwand gehören die finanziellen Aufwendungen für die laufende Instandhaltung und die Instandsetzung eines Gebäudes. Diese Aufwendungen entstehen Ihnen durch die gewöhnliche Nutzung Ihres Hauses. Zu diesen Aufwendungen gehört auch Aufwendung für die Erneuerung von bereits vorhandenen Gebäudeteilen. Die Aufwendungen für die Erhaltung Ihres Objektes können Sie regelmäßig im Jahr ihrer Entstehung als Betriebsausgaben abziehen.

Beispiele für die Erhaltung eines Gebäudes sind: Austauschen Ihrer Fenster, Holz- gegen Aluminiumfenster, Einfach- gegen Doppelverglasung. Ersetzen der mit Kohle beheizten Einzelöfen durch einzelne Gasbrenner. Umstellen Ihrer Zentralheizung von Öl auf Holzpellets. Einbau einer Zentralheizung anstelle der Einzelofenheizung. Anschließen Ihrer Zentralheizung an eine Fernwärmeversorgung. Ersetzen eines vorhandenen Fahrstuhls durch einen modernen. Neueindecken des Daches.

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Erschließung
Maߟnahmen, die notwendig sind, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören Erschließungsarbeiten der Gemeinden für den Straߟen- und Kanalbau sowie für Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung etc. Die anfallenden Erschließungskosten werden in der Regel nach bestimmten Verfahren auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

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Erschließungskosten
Erschließungskosten beinhalten alle Kosten die für den Anschluss des Grundstücks an Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung anfallen. Sie enthalten zudem anteilige Kosten des Straߟenbaus samt Gehweg und Beleuchtung, öffentlicher Grünflächen und der Kinderspielplätze sowie Lärmschutzanlagen. Erschließungskosten sind auch für das Telefon- und Kabelfernsehnetz zu entrichten.

Grundstückseigentümer müssen sich an den Erschließungskosten mit bis zu 90% beteiligen. Für den Grundstückkauf sind Erschließungskosten entscheidend, denn bei den Grundstückspreisen wird nach erschließungskostenfreien Grundstücken (der Beitrag ist schon im Grundstückspreis enthalten bzw. bereits vom Vorbesitzer gezahlt worden) und Grundstücken, für die die Erschließungskosten noch gezahlt werden müssen, unterschieden. Die private Erschließung, also die Erschließung innerhalb des Grundstückes, liegt in Bauherrenhand. Diese Kosten gehören nicht zu den hier erwähnten Erschließungskosten sondern zu den Baukosten. Je nach Bedarf und AusMaߟ werden sie unterschiedlich hoch ausfallen.

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