Immobilien-ABC: Buchstabe V

Verkehrswert
Marktwert eines (un)bebauten Grundstücks an einem bestimmten Stichtag.

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Verkehrswertmethode
Ist eine Berechnungsmethode, mit der das Finanzamt den Steueranteil eines Grundstückes ermittelt. Diese ist besonders bedeutend bei alten, bebauten Grundstücken, bei denen ausgehend vom ursprünglichen Anschaffungswert, der reale Grundstücks- und Gebäudewert ermittelt werden muss. Diese Werte sind weiterhin wichtig für die Berechnung von Steuervergünstigungen oder Abschreibungen.

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Vertragserfüllungsbürgschaft
Diese Bürgschaft sollten Bauunternehmer, Fertighausanbieter und Bauträger vorweisen, bevor sie einen Auftrag erhalten können. Damit sichern Sie sich und andere beteiligte Unternehmer vor finanziellen Schäden im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens ab. Die Vertragserfüllungsbürgschaft stellt sicher, dass ein Bürge für die Kosten der Fertigstellung einsteht und weitere ausführende Baufirmen nicht ebenfalls insolvent werden. Bürge sollte stets die Bank der jeweiligen Baufirma sein (bei Verträgen nach VOB ist dies sogar vorgeschrieben). Andere Bürgen stellen ein Sicherheitsrisiko dar.

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Vollstreckungsunterwerfung
Finanzierungen durch Banken werden in der Praxis stets dergestalt vergeben, dass sich ein Kreditnehmer in Bezug auf die Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück unterwirft, sobald der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Diese Klausel geht stets zu Lasten des jeweiligen Eigentümers, so dass die Vollstreckungsmöglichkeit auch im Falle eines Grundstückverkaufs besteht.

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Vorfälligkeitsentschädigung
Wer seinen Bankkredit mit fester Zinsvereinbarung vorzeitig ablösen will, muss der Bank dafür eine Entschädigung zahlen, auch Vorfälligkeitsentschädigung oder Vorfälligkeitsentgelt genannt. Diese Entschädigung setzt sich aus dem Zinsschaden, auch Zinsmargenschaden und Zinsverschlechterungsschaden genannt, und einer Bearbeitungsgebühr zusammen. Die Grundlage dafür bildet der im Kreditvertrag festgehaltene Nominalzins. Die Entschädigung vermindert sich um die Einsparungen der Bank an Verwaltungsgeldern und Risikokosten.

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Vorschaltdarlehen
Das Vorschaltdarlehen ist ein kurz- bis mittelfristiges Darlehen mit Umschuldungsanspruch.

In der Regel kann der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Vorschaltdarlehens jederzeit die Umwandlung in eine langfristige Finanzierung zu den dann gültigen Marktkonditionen vornehmen.

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VOB-Vertrag
In Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die der Bauherr neben anderen Teilen der VOB wahlweise zum BGB-Vertrag zur Grundlage seines Bauvertrags machen kann, werden die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Auftragsabwicklung geregelt. Dieser Teil B der VOB wird nur dann Bestandteil des Bauvertrages, wenn er zwischen dem Bauherrn und seinem Vertragspartner individuell vereinbart wird. Ein VOB-Vertrag bietet gegenüber dem BGB-Vertrag insbesondere Vorteile bei der genauen Festlegung von Bauabläufen und einzelnen Schritten wie Mahnung und Mängelbeseitigung. Allerdings beträgt nach VOB die Gewährleistung nur zwei Jahre.

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