Immobilien-ABC: Buchstabe H

Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung sichert Verbrauchs-, Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ab. Zudem werden Kosten, wie z.B. Aufräumungs-, Schutz- und Hotelkosten, die aus der Folge eines Schadens erwachsen gedeckt. Gebräuchlich ist, dass vertraglich weitere Gegenstände, wie z.B. Fahrraddiebstal, in die Hausratversicherung einbezogen werden können.

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Hebesatz
Von den hebesatzberechtigten Gemeinden per Satzung festgesetzter Zuschlag auf den einheitlichen Steuermessbetrag zur Bemessung der Gewerbe- und Grundsteuer.

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Herstellungskosten
Die Herstellungskosten für ein Gebäude sind die Aufwendungen, die für die Herstellung eines Gebäudes sowie für die Erweiterung oder für die über den ursprünglichen Zustand hinausgehende, wesentliche Verbesserung eines Gebäudes entstehen.

So können z.B. Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten, die üblicherweise zum Erhaltungsaufwand gehören, ausnahmsweise auch im Zusammenhang mit der Neuerstellung eines Gebäudes stehen, wenn das Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Gebäude hergestellt wird. In diesem Fall spricht man von Vollverschleiß.

Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bilden unabhängig von ihrer Höhe auch dann Herstellungskosten, wenn sie bei einer Aufstockung der Geschosse, einem Dachaufbau oder der Vergrößerung der nutzbaren Fläche entstehen. Die Vergrößerung der nutzbaren Fläche besteht auch dann, wenn Sie eine zuvor nicht vorhandene Dachgaube mit einer lichten Höhe von 2,30 m aufbauen, einen Balkon anbauen oder wenn Sie ein Flachdach durch ein geneigtes Dach ersetzen und dabei erstmals ausbaufähiger Dachraum entsteht.

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Hypothek
Pfandrecht zur Sicherung einer Darlehensforderung. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek einem Kredit zugeordnet. Mit zunehmender Tilgung eines Darlehens nimmt auch die Hypothek im gleichen Maßstab ab.

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Hypothekenbanken
Sind auf langfristige, grundpfandrechtlich gesicherte Finanzierungen spezialisierte Banken. Sie unterliegen den strengen Regelungen des Hypothekenbankgesetzes.

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Hypothekendarlehen
Als Hypothekendarlehen werden Darlehen bezeichnet, die durch Grundpfandrechte gesichert sind. Aufgrund der hohen Sicherheit durch die Verpfändung der Immobilie sind Hypothekendarlehen eine der günstigsten Formen der Darlehensaufnahme.

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Hypothekenpfandbrief
Wird eine Hypothek bestellt, fertigt das Grundbuchamt, falls dies nicht ausgeschlossen wird, einen Hypothekenbrief aus. Dies gilt auch für die Grundschuld. In dem Fall erwirbt der Gläubiger die Hypothek erst mit Übergabe des Briefes durch den Eigentümer oder, wie dies überwiegend vereinbart wird, durch das Grundbuchamt. Der Schuldner kann der Geltendmachung der Hypothek widersprechen, wenn der Brief nicht vorgelegt wird. Heute wird in der Regel die Erteilung eines Briefes (auch bei der Grundschuld) ausgeschlossen.

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