Immobilien-ABC: Buchstabe S
SchätzungsgebührenFür die Schätzung werden dem Darlehensnehmer Gebühren in Rechnung gestellt, die in der Regel bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten werden.
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Schuldendienst
Regelmäßige Rate, bestehend aus Rückzahlungsanteil und Zinsen.
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Sondereigentum
Zum Sondereigentum bei einer Eigentumswohnung gehören das Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) und das Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Balkon, Keller etc.).
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Sondereigentumsanteil
Der Sondereigentumsanteil ist der Anteil am Eigentum, der einem Besitzer einer Eigentumswohung alleine gehört.
Es handelt sich also um das Alleineigentum an einer Immobilie (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum).
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Sondertilgung
Steht dem Bauherrn zusätzliches Geld zur Verfügung, etwa durch eine Erbschaft, das er nun für eine Sondertilgung nutzen will, ist das beim Bauspardarlehen problemlos möglich, beim Immobiliendarlehen der Bank während der Zinsbindungsfrist dagegen nur, wenn Sondertilgungen schon beim Abschluss des Kreditvertrages vereinbart wurden.
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