Immobilien-ABC: Buchstabe T
TeilauszahlungszuschlägeTeilauszahlungszuschläge sind Nebenkosten der Baufinanzierung, wenn das Darlehen nicht als Ganzes, sondern nach Baufortschritt abgerufen wird. Diese Werte haben keinen Einfluss auf die Höhe des Effektivzinses. In der Regel handelt es sich bei solchen Zuschlägen um verhandelbare Größen.
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Teilungserklärung
Durch die Teilungserklärung wird eine Immobilie in Miteigentumsanteile (Eigentumswohnungen) aufgeteilt. Erst die vollzogene Teilung macht die selbstständige Belastung der Anteile möglich (z. B. durch eine Hypothek). Der Teilungserklärung kann man entnehmen, an welchen Gebäudeteilen Sondereigentum besteht und welche Teile Gemeinschaftseigentum sind.
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Termingelder
Unter Termingeld versteht man befristete Geldeinlagen, die für mindestens 30 Tage, aber in der Regel wesentlich länger bei einem Kreditinstitut zu einem festen Zinssatz angelegt werden. Mit dieser Anlageform erzielt der Anleger einen höheren Zinsertrag als bei Sichteinlagen. Termingelder kommen hauptsächlich in Form von Festgeldern vor, bei denen die Laufzeit und der Zinssatz festgeschrieben sind und das Geld nicht abzurufen ist. Nach Ablauf der Anlagefrist ist das Geld wieder frei und der Zinssatz auch. Dann kann dieses Geld auch für die Baufinanzierung als Eigenkapital eingesetzt werden.
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Tilgung
Regelmäßige Leistung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung des Darlehens.
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Tilgungs-Aussetzungs-Darlehen
Diese Form des Darlehens wird in der Regel durch eine integrierte Kapitallebensversicherung abgesichert und getilgt. Eine Sonderform stellt das TA-Modell der Bausparkasse Schwäbisch Hall dar (vgl. Randrubrik auf Seite 52).
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Tilgungsaussetzung
Die Bank erklärt sich bereit, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung oder Bausparverträgen auszusetzen. In dieser Zeit der Aussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen.
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