Immobilien-ABC: Buchstabe Z
ZielbewertungszahlDie Zuteilung eines Bauspardarlehens ist u.a. abhängig von der Bewertungszahl. Sie erfolgt in der Reihenfolge der erreichten Bewertungszahlen. Die niedrigste ausreichende Bewertungszahl wird Zielbewertungszahl genannt. Den Bausparern, die an den vorgegebenen Stichtagen die Zahl erreicht oder überschritten haben, teilt die Bausparkasse die Zuteilungsreife ihres Bausparvertrages mit.
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Zinsbindungsfrist
Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein bestimmter Darlehenszins, den der Kreditnehmer mit seiner Bank vereinbart hat, fest und unabänderlich gilt. übliche Zinsbindungszeiten sind 5, 8, 10 Jahre, eher unüblich sind längere Fristen, wie 15 oder mehr Jahre. Mit zunehmender Zinsbindungsdauer steigt im allgemeinen der Zins. Eine Umkehrung dieser Regel ist eher eine Ausnahme und wird auch inverse Zinsstruktur genannt.
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Zuteilung
Der Begriff Zuteilung bedeutet, dass ein Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Auszahlung des Guthabens und die Beantragung des Bauspardarlehens notwendig sind. Voraussetzungen für die Zuteilung sind z. B. bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall das Erreichen des Mindestsparguthabens an einem der zwölf jährlichen Bewertungsstichtage, das Erreichen der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl, wenigstens in Höhe der Mindestbewertungszahl, und die Erklärung des Bausparers, dass er die Zuteilung annimmt. Bei der Zuteilung sind alle Bausparkassen streng an ihre Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gebunden.
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Zuteilungstermin
Der Zuteilungstermin ist der Tag, an dem Bausparverträge zugeteilt werden. Man unterscheidet ihn vom dem Stichtag, der für die Feststellung der Zuteilungsvoraussetzungen Maßgebend ist.
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Zwischenfinanzierung
In der Baufinanzierung kann es vorkommen, dass ein für einen späteren Zeitpunkt zugesagter Kredit sofort benötigt wird, aber die Auszahlung noch nicht möglich ist. In diesem Fall hat man die Möglichkeit, einen Zwischenkredit aufzunehmen, um sich die benötigte Liquidität zu beschaffen. Für diesen Zwischenkredit zahlt man nur Zinsen, die Tilgung erfolgt bei Auszahlung des vorfinanzierten Darlehens in einer Summe. Zwischenfinanzierung durch die Bausparkasse: Wird z. B. die Bausparsumme benötigt, bevor der Bausparvertrag zugeteilt ist, kann mit Hilfe der Zwischenfinanzierung die Finanzierungslücke geschlossen werden. Zu diesem Zweck wird ein tilgungsfreies Darlehen in Höhe der Bausparsumme gewährt. Bei Auszahlung des Zwischenkredits ist das Mindestsparguthaben eingezahlt unabhängig von der Restsparzeit bis zur Zuteilung. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt ist, wird dieser Zwischenkredit durch die Bausparsumme abgelöst.
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